Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung gewerblich tätiger Messehostessen/-hosts, Moderatoren, Promoter und Models - nachfolgend Auftragnehmer bezeichnet - durch instinct Messehostessen, Inhaber: Walter Breidenbach, nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet. Die nachfolgenden spezifizierten Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Für abweichende / ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers bedarf es im Hinblick auf deren Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Auftragserteilung
Einzelne Aufträge kommen zu Stande, indem der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Auftrags-Angebot zu dem Einsatz ( Angaben zu Inhalt, zeitlichem Rahmen, finanziellen Bedingungen etc.) übersendet, und der Auftragnehmer diesen Auftrag durch schriftliche Zustimmung verbindlich bestätigt. Das Angebot ist grundsätzlich von der Auftrags-Anfrage zu unterscheiden, bei der der Auftragnehmer lediglich die zeitliche Verfügbarkeit des Auftragnehmers zu prüfen gedenkt. Es bestehen grundsätzlich weder Ansprüche auf Aufträge noch ist der Auftragnehmer zur Annahme von Aufträgen verpflichtet. Aufträge kommen auch zu Stande, wenn ein Auftragsangebot seitens des Auftragsgebers via E-Mail verschickt wird und diesem Angebot mit der Antworten-Funktion seitens des Auftragnehmers zugestimmt wird.
Kündigung & Stornierung
Aufträge können vom Auftraggeber ordentlich mit 24 Stunden Frist zum Ablauf des letzten Tages der Frist gekündigt werden. Der Auftragnehmer kann die Aufträge ordentlich mit einer 72 Stunden Frist zum Ablauf des Projektes kündigen. Kündigungen via E-Mail oder SMS sind nicht statthaft. Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung vor Einsatzbeginn ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und seinem Kunden beendet oder storniert kann der Auftraggeber den Einzelauftrag des Auftragnehmers gleichermaßen kündigen oder stornieren. Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftragsnehmers gegenüber dem Auftraggeber bestehen in diesen Fällen nicht.
Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Auftrag beim Kunden des Auftraggebers eigenständig - wie in der Leistungsbeschreibung des einzelnen Auftrages zeitlich und inhaltlich beschrieben - durchzuführen. Entsteht eine Leistungsstörung seitens des Auftragnehmers (absehbare Verspätungen, krankheitsbedingte Verhinderungen etc.) ist der Auftraggeber unverzüglich telefonisch zu informieren. In diesen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen und seinen Kunden mit einer Ersatzkraft zu bedienen. Schadensersatzansprüche seitens des Auftragnehmers bestehen in diesen Fällen grundsätzlich nicht. Nichterscheinen, erhebliche Verspätung, oder vorzeitiges Verlassen des Erfüllungsortes werden mit einer Vertragsstrafe von Euro 500,00 belegt. Ausnahme ist höhere Gewalt.
Scheinselbstständigkeit
Der Auftragnehmer bestätigt bei jeder Annahme eines Auftrags des Auftraggebers, dass er auch für andere Auftraggeber gewerblich tätig ist und damit einen maßgeblichen Teil seines Lebensunterhaltes bestreitet. Sollte es auf Grund von Fehlangaben seitens des Auftragnehmers zur Einstufung eines sozial und lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnisses kommen, ist der Auftragnehmer zur Erstattung dieser Beträge verpflichtet. Der Auftraggeber behält sich weitere Schadensersatzforderungen vor.
Versicherungspflicht
Der Auftragnehmer bestätigt, dass er eine eigene Versicherung unterhält, die das Risiko evtl. Schäden im Rahmen der Auftragsabwicklung abdeckt. Ein Versicherungsschutz durch den Auftraggeber besteht nicht.
Kundenschutzbestimmungen
Der Auftragnehmer bestätigt, dass er für Kunden des Auftraggebers nur auf Basis des zwischen ihm und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages tätig zu werden, sofern er nicht durch eine andere Agentur für den Kunden verpflichtet wird. Ein vertragliches Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Kunden des Auftraggebers ist für zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages nicht statthaft und wird mit einer Vertragsstrafe von Euro 8000,00 belegt. Der Auftraggeber behält sich weitere Schadensersatzforderungen vor.
Rechnungslegung
Die Abrechnung des Auftragnehmers erfolgt nach ordentlicher Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber erhält von dem Auftragnehmer eine Rechnung nach den Vorgaben der gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen. (Auftragnehmer, Auftraggeber, fortl. Rechnungsnummer, Steuernummer, Datum, Tätigkeitsbeschreibung, Tätigkeitszeitraum).
Verschwiegenheitserklärung
Der Auftragnehmer bestätigt zu allen erlangten Informationen im Rahmen des Vertragsverhältnisses über den Auftraggeber (Betriebsgeheimnisse, Honorare, Interna, etc.) gegenüber Kunden des Auftraggebers sowie Dritten Stillschweigen zu bewahren. Es wird bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von Euro 3000,00 vereinbart. Der Auftraggeber behält sich weitere Schadensersatzforderungen vor.
Daten, Bild- und Filmmaterial
Der Auftraggeber ist berechtigt von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Daten, Bilder und Videoclips unentgeltlich für Werbezwecke zu nutzen. Bilder und Videoclips können vom Auftragnehmer bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden. Dies betrifft insbesondere die Nutzung der Bilder und Videoclips auf der Website des Auftraggebers sowie die Versendung von Setcards an deren Kunden. Der Auftraggeber bestätigt, dass er sämtliche Urheber und Nutzungsrechte des zur Verfügung gestellten Materials inne hat. Sollten in diesem Zusammenhang von Dritten Schutzrechtsforderungen gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden, so ist der Auftragnehmer zu vollem Schadensersatz verpflichtet.
Haftung des Auftraggebers
Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Schadenersatz jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das Vorstehende gilt entsprechend für Schäden, die von Gehilfen oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss und sonstige Pflichtverletzungen.
Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe
kommen.
